Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 10. Mai 2005 (100 05 169) Unabhängigkeit gerichtlicher Parteientschädigungen von Honorarvereinbarungen Divergenzen zwischen einer gerichtlich zugesprochenen Parteientschädigung und einer privatrechtlichen Honorarvereinbarung haben die Parteien als Folge der gesetzlichen Regelung hinzunehmen (Art. 15 Abs. 1 AnwG; E. 5). Die Kriterien zur Berechnung des Stundenansatzes sind auch nach der Revision der Tarifordnung für die Anwältinnen und Anwälte dieselben geblieben, weshalb bei der Auslegung der neuen Bestimmung auch die bisherige Praxis zu berücksichtigen ist (§ 3 Abs. 1 TO; E. 6.1). 18 Anwaltsrecht Sachverhalt