Ist die Situation konfus oder unsicher, so dass zu vermuten ist, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Fahrt behindern, muss der Vortrittsberechtigte seine Geschwindigkeit herabsetzen, auch wenn sie grundsätzlich den Verhältnissen angepasst ist. Ausserdem hat die Lenkerin ihre Aufmerksamkeitspflicht verletzt, da im vorliegenden Fall konkrete Anzeichen dafür bestanden, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.