Das Kantonsspital Olten hält fest, dass sich das Opfer in Lebensgefahr befunden habe, da Beckenbrüche stark innerlich bluten könnten und es - wenn dies nicht bemerkt werde - hätte verbluten können. Ausserdem sei ein Pneumothorax bei Rippenserienfrakturen vorhanden gewesen, weshalb sich - wenn dieser nicht drainiert werde - ein Spannungspneumothorax entwickeln könne, welcher lebensgefährlich wäre (act. 69f.). Das Basler Spital geht somit aufgrund des Polytraumas von einer potentiellen Lebensgefahr aus, welche jedoch wegen notfallmässiger Versorgung hätte abgewendet werden können. Auch das Spital Olten stellt fest, dass ohne den ärztlichen Eingriff eine Lebensgefahr bestanden habe.