Abgesehen von einer Beruhigung des Appellanten infolge der Reizabschirmung in der Untersuchungshaft hat er gemäss dem Bericht vom 7. März 2005 bisher gerade keine positive Entwicklung durchlaufen, was wiederum eine stationäre Therapie indiziert. Auch das Kantonsgericht hat anlässlich der Hauptverhandlung vom Appellanten den Eindruck gewonnen, dass dieser sich zwar grosse Mühe gibt, kontrolliert aufzutreten, aber nicht die Bereitschaft vermittelt, die Dimension seiner psychischen Probleme tatsächlich anzuerkennen; bezeichnend ist in dieser Hinsicht seine Aussage vor dem Kantonsgericht, er habe fast Angst, zu normal zu sein (Protokoll Kantonsgericht).