So wird im Bericht vom 7. März 2005 insbesondere an der Diagnose der kombinierten Persönlichkeitsstörung festgehalten. Wie bereits festgestellt, neige der Appellant vornehmlich in Beziehungssituationen mit Frauen zu impulsiven und gewalttätigen Durchbrüchen. Er sei weit davon entfernt, über eine adäquate Problemeinsicht zu verfügen, womit auch seine Beteuerungen, in Zukunft keine Gewalt mehr ausüben zu wollen, auf äusserst unsicherem Boden stünden. Er sei nicht in der Lage, einen einzigen nachvollziehbaren Grund zu nennen, weshalb die Rückfallgefahr in Zukunft vermindert sein sollte.