Die Persönlichkeitsstörung, wie sie mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliege, bedürfe einer intensiven psychotherapeutischen und teilweise auch medikamentösen Behandlung mit ausreichender Reizabschirmung. Ein vorheriger oder gleichzeitiger Strafvollzug würde die notwendigen therapeutischen Schritte behindern oder gar verunmöglichen, was einen entsprechenden therapeutischen Misserfolg nach sich ziehen würde.