Zwar sprächen die testpsychologischen Resultate gegen das Vorliegen einer schwereren Persönlichkeitsstörung. Dabei sei jedoch zu bedenken, dass die testpsychologischen Verfahren mehrheitlich auf der Eigenbeurteilung des Appellanten basierten. Die gut durchschnittliche Intelligenz sowie das hohe Kontrollbedürfnis könnten hier zu einer überhöhten Selbsteinschätzung beitragen. Zudem scheine die Reizabschirmung im Untersuchungsgefängnis zu einer deutlichen Stabilisierung der psychischen Situation geführt zu haben. Trotz dieser potenziell verfälschenden Faktoren bleibe der klinische Befund einer psychopathologisch auffälligen, kontrollierenden und misstrauischen Person bestehen.