So führte sie im Wesentlichen aus, aufgrund der bewegten Biografie mit schulischem Leistungsknick in der Oberstufe, schweren Motivationsproblemen während der Lehre und späterem inkonstantem Lebenswandel mit Temporäreinsätzen und häufigem Wohnungswechsel sowie bei jahrelangem Cannabiskonsum sei von der Entwicklung einer in der Jugend einsetzenden, tiefgreifenden psychopathologischen Störung auszugehen. Aufgrund des aktuellen klinischen Befundes müsse beim Appellanten das Vorliegen einer mittelschweren bis schweren Persönlichkeitsstörung angenommen werden.