Dies entspricht offenkundig nicht den Tatsachen, hat der Angeklagte doch am 31. Mai 2003 den völlig unbeteiligten L. R. grundlos niedergeschlagen und getreten (Fall V der Anklageschrift). Insgesamt vermögen die Berichte von Dr. S. nicht zu überzeugen. Demgegenüber begründete Dr. K. entgegen der Ansicht des Angeklagten ihre Einschätzung, dass die Indikation für eine stationäre Massnahme gegeben sei, im Gutachten vom 6. November 2003 ausführlich und nachvollziehbar.