S. stellt zwar fest, dass er keine pathologischen Symptome habe feststellen können, welche die Diagnose einer paranoiden Persönlichkeitsstörung erklären würden. Seiner Meinung nach wäre aus medizinischtherapeutischer Sicht eine stationäre Massnahme kontraindiziert. Eine (nachvollziehbare) Begründung dieser Ansicht lässt Dr. S. im Folgenden aber vermissen. Des Weiteren stützt sich Dr. S. in seinen (kurzen) Berichten in erster Linie bloss auf subjektive Angaben des Appellanten ab, welche zumindest teilweise nicht entscheidrelevant sind oder nicht der Wahrheit entsprechen.