Schliesslich bestehen keinerlei Hinweise auf eine andere, unbekannte Täterschaft. Nach Gesagtem ist aufgrund der Tatsache, dass auf dem im Ladeninneren gefundenen Stein DNA-Spuren des Angeklagten - und nur von ihm - sichergestellt worden sind und unter Berücksichtigung der vorgängig ausgeführten Indizien für das Kantonsgericht erstellt, dass der Appellant mit dem genannten Stein die Schaufensterscheibe eingeschlagen und anschliessend das Feuer gelegt hat. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das Verfahren insgesamt nicht mehr als fair bezeichnet werden kann, wie dies vom Appellanten gerügt wird. Wie bereits ausgeführt (oben E. 3.4)