L. R. sagte aus, der Appellant habe die Party wenige Minuten nach dem Opfer ca. um 03:30 Uhr verlassen, als dieses am Ende der Strasse um die Ecke verschwunden sei; er sei in die gleiche Richtung gegangen (act. 985). Der Angeklagte hat kein Alibi; gemäss seinen Aussagen anlässlich der Verhandlung vor dem Strafgericht hat er gleich neben dem Tatort am W. die Nacht verbracht. Schliesslich bestehen keinerlei Hinweise auf eine andere, unbekannte Täterschaft.