Bei Ehen, die zwischen fünf und zehn Jahren gedauert haben, kommt es darauf an, ob die gelebten Umstände die Lebensverhältnisse der Ehegatten nachhaltig geprägt haben oder nicht. Hinsichtlich der Berechnung der Ehedauer ist sodann nicht allein das Bestehen des formalen Ehebandes entscheidend, insbesondere dann nicht, wenn der Scheidung eine lange faktische Trennung vorangegangen ist, während derer die Eheleute Gelegenheit hatten, sich auf die neue Situation einzustellen.