Die Dauer der Ehe stellt eines der wichtigsten Kriterien dar. Sie entscheidet, ob an die ehelichen Lebensverhältnisse oder an den vorehelichen Lebensstandard anzuknüpfen ist und ob Unterhalt auch in Fällen zu leisten ist, in denen keine ehebedingten Nachteile vorliegen. Wann eine Ehe als kurz oder als lang zu betrachten ist, kann nicht mittels eines exakten Grenzwertes bestimmt werden. Gemäss Rechtsprechung und Lehre gilt eine Ehe unter fünf Jahren grundsätzlich als kurz und eine solche über zehn Jahren als lang. Bei Ehen, die zwischen fünf und zehn Jahren gedauert haben, kommt es darauf an, ob die gelebten Umstände die Lebensverhältnisse der Ehegatten nachhaltig geprägt haben oder nicht.