6.3 Die Parteien lebten nur gerade 15 Monate zusammen. Die Dauer des effektiven Zusammenlebens war also äusserst kurz. Es kann daher auch nicht ernsthaft behauptet werden, dass die während der Ehe geäufneten Ersparnisse in der beruflichen Vorsorge das Ergebnis langjähriger partnerschaftlicher und gleichwertiger Anstrengungen darstellen, die deshalb nunmehr gleichermassen aufgeteilt werden müssten. Die Appellantin erklärt sodann anlässlich der heutigen Hauptverhandlung, dass sie ihre Stelle bei der UBS im September 1991 aufgegeben habe, weil sie den Appellaten auf seinen Reisen begleiten sollte.