Nicht nur, dass Sie den Ehemann dazu verpflichten wollten, im Jahre 2016 statt den bereits reduzierten Gesamtunterhalt von monatlich insgesamt CHF 1‘550.–, wie von Ihnen auch mündlich zugestanden, einen durchaus ketzerischen Unterhaltsbetrag von CHF 2‘130.– (2 x 940.– + 250.–) zu zahlen. Vielmehr haben Sie durch Ihre Formulierung auch ein nahes Ende des Scheidungsverfahrens erneut vereitelt. Insbesondere hätte der Ehemann durch Ihre Konvention erhebliche Nachteile im Vergleich zur derzeitigen Situation zu verspüren, daher für beide Seiten sinnlos!