3.2.2 In einem Schreiben vom 4. März 2016 teilte die Anzeigegegnerin der Anzeigestellerin insbesondere Folgendes mit: „Sehr geehrte Frau Kollegin Ihr Schreiben vom 2.03.2016, zugestellt nach Ablauf der nachperemptorischen gerichtlichen Frist hat erneut gezeigt, dass Sie alles daransetzen, eine einvernehmliche und paritätische Einigung zwischen den Parteien zu gefährden! Nicht nur, dass Sie den Ehemann dazu verpflichten wollten, im Jahre 2016 statt den bereits reduzierten Gesamtunterhalt von monatlich insgesamt CHF 1‘550.–, wie von Ihnen auch mündlich zugestanden, einen durchaus ketzerischen Unterhaltsbetrag von CHF 2‘130.– (2 x 940.– + 250.–) zu zahlen.