3.2.1 Im E-Mail vom 3. September 2015 schrieb die Anzeigegegnerin der Anzeigestellerin unter anderem: „Sehr geehrte Frau Kollegin (…) Die Enttäuschung des Ehemannes war extrem. Er fühlte sich durch das Angebot der Ehefrau nicht ernst genommen. Für ihn ist dieses Angebot nahe an der Grenze eines Betrugsversuches. (…)“