Sie haben dazu beizutragen, dass Rechtsstreitigkeiten sachgerecht und professionell ausgetragen werden. Aufgrund ihrer besonderen Stellung sind sie zu einer gewissen Zurückhaltung verpflichtet und gehalten, einer Eskalation der Streitigkeiten entgegenzuwirken und sie nicht zu fördern. Sie haben deshalb exzessive Angriffe auf die Gegenpartei zu unterlassen. Ein unnötig forsches und unangebracht hartes Vorgehen einer Anwältin oder eines Anwalts entspricht in der Regel nicht dem Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung; es kann nicht im Interesse der Mandantschaft liegen, die Gegenpartei ohne Not zu verärgern und dadurch die Fronten (zusätzlich) zu verhärten.