://: I. Das Gesuch wird bewilligt und A.____ wird gegenüber den zur Durchsetzung der geltend gemachten Honorarforderung betreffend B.____ zuständigen Behörden gemäss § 24 Abs. 1 lit. c AnwG von der Wahrung der beruflichen Schweigepflicht befreit. II. Es werden keine ordentlichen Kosten erhoben und es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Präsident Aktuar Dieter Eglin Pascal Neumann Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht