Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht wendungen in Rechnung stellen, welche sie gar nicht geleistet habe. Die Gesuchstellerin mache in diesem Zusammenhang Aufwendungen vom 14. Mai 2008 bis zum 13. Februar 2012 geltend, obwohl sie das Mandat erst seit Mai 2011 geführt habe. Auch werde ein Betrag von CHF 20'000.-- gefordert, welchen er der Gesuchstellerin schon lange bezahlt habe, womit der Versuch einer arglistigen Täuschung vorliege.