A. Mit Eingabe vom 28. Juni 2012 stellte A.____ bei der Anwaltsaufsichtskommission Basel- Landschaft (AAK) ein Gesuch um Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht für das Honorarinkasso gegenüber B.____ und stellte dabei die folgenden Anträge: Es sei die Gesuchstellerin unter o/e Kostenfolge gegenüber dem Gesuchsgegner dahingehend vom Berufsgeheimnis zu entbinden, dass ihr die Einforderung der Honorarnoten im Betreibungs- und gerichtlichen Verfahren erlaubt sei (Ziff. 1). Des Weiteren sei der Gesuchstellerin mitzuteilen, ob der in ihrer