J. An der heutigen Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht erscheint der Beschuldigte, A.____, mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt F.____, sowie der Staatsanwalt, H.____. Der Beschuldigte beantragt in Ergänzung zu seinen mit Eingabe vom 5. Februar 2014 gestellten Anträgen, es sei das Honorar des amtlichen Verteidigers unter Berücksichtigung der Kostennote zu bestimmen und die Rechtskraft der nicht angefochtenen Ziffern des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs festzustellen. Im Übrigen wiederholen die Parteien ihre Anträge gemäss ihren Rechtsschriften. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.