G. Mit Berufungsbegründung vom 14. April 2014 hielt der Beschuldigte an seinen mit Eingabe vom 5. Februar 2014 gestellten Rechtsbegehren fest und beantragte ergänzend, es seien die gemäss den Ausführungen der Staatsanwaltschaft angeblich ihn belastenden Akten aus dem Verfahren gegen G.____ beizuziehen und ihm die Einsichtnahme in diese Akten zu gewähren.