1.1 der Anklageschrift sowie vom Vorwurf der Hehlerei und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Ziffer 2 der Anklageschrift freizusprechen und zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von höchstens 24 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft sowie des vorzeitigen Strafvollzugs, zu verurteilen. Ferner seien die Zivilforderungen von B.____, der C.____AG, der E.____AG sowie der D.____AG abzuweisen und die Kosten des Rechtsmittelverfahrens dem Staat aufzuerlegen. Beweisergänzungsanträge würden keine gestellt.