__ auferlegt (Ziffer 6 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Kosten der amtlichen Verteidigung von Fr. 31'306.75 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) unter Vorbehalt der Rückzahlungsverpflichtung von A.____ aus der Gerichtskasse entrichtet werden (Ziffer 7 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Auf die Begründung dieses vorinstanzlichen Urteils sowie der nachfolgenden Eingaben der Parteien wird, soweit erforderlich, im Rahmen der Erwägungen des vorliegenden Urteils eingegangen. B. Gegen obgenanntes Urteil meldete A.____, vertreten durch Rechtsanwalt F.____, mit Eingabe vom 12. Dezember 2013 Berufung an.