Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 29. November 2013 erklärte das Strafgericht Basel-Landschaft A.____ des gewerbsmässigen und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen, teilweise qualifizierten Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Hehlerei sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 1/2 Jahren, unter Anrechnung der vom 26. März 2012 bis zum 3. Juni 2013 ausgestandenen Untersuchungshaft von insgesamt 435 Tagen (Ziffer 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Ferner sprach die Vorinstanz A.____