{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2014-07-01", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-14-6_2014-07-01.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=324b6fe7-0c07-4ef0-b3d9-b8f1451517ca&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050822", "Checksum": "c6ce50baa92b556e673b4f5b899e94a5"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-14-6_2014-07-01.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=36e75dbc-4cc8-4667-9202-4142940ea8ed", "Checksum": "5af2cab20c1e23357323adb7e20a4097"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 14 6", "460 2014 6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 01.07.2014 460 14 6 (460 2014 6)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:06:54", "Checksum": "6a4296954bae060ef4cc1fe919cf6b5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 01.07.2014 460 14 6 (460 2014 6)\nRegeste:\nGewerbs- und bandenmässiger Diebstahl etc.\n\n2.11 Betreffend den Grund seiner Einreise in die Schweiz gab der Beschuldigte in der Befragung vom 26. März 2012 zu Protokoll, er sei als Tourist in die Schweiz gekommen und habe\neinen Freund, N.____, besuchen wollen (act. 1591). Am 22. Juni 2012 führte er demgegenüber\naus, seine Aufenthalte in der Schweiz im November beziehungsweise im Dezember 2011 hätten dazu gedient, mit Schwarzarbeit Geld zu verdienen (act. 1815). In der Folge brachte der\nBeschuldigte anlässlich der strafgerichtlichen Hauptverhandlung vor, er habe vor dem Sylvester\n2011 nicht gearbeitet, da er keine Arbeit gefunden habe. Erst im Januar 2012 habe er in der\nSchweiz Schwarzarbeit geleistet. Nachdem dem Beschuldigten der Vorhalt gemacht wurde, der\nBauspriess könne keine DNA-Spur von ihm aufweisen, wenn er vor dem Sylvester 2011 nicht\ngearbeitet habe, machte er ergänzend geltend, er könne sich nicht mehr genau daran erinnern,\nob er allenfalls doch gearbeitet habe. Schliesslich legte er dar, er habe dannzumal ein paar Tage in der Schweiz gearbeitet (act. 3635 ff.). Vor den Schranken des Kantonsgerichts sagte er\naus, er habe im massgebenden Tatzeitpunkt im Dezember 2011 schwarz auf Baustellen gearbeitet. Er habe unterschiedliche Depositionen gemacht, da er Angst gehabt habe (Protokoll\nKGer, S. 7).\n\n2.12 Befragt nach seinem mit der Schwarzarbeit erarbeiteten Verdienst gab der Beschuldigte vor den Vorderrichtern an, er habe insgesamt etwas mehr als Fr. 1'000.-- erwirtschaftet. Der\nTagesansatz habe bei Fr. 100.-- gelegen, wobei er je nachdem halb- oder ganztags gearbeitet\nhabe. Gewohnt habe er bei den Personen, bei welchen er gearbeitet habe. In der letzten Zeit\nhabe er bei N.____ gelebt (act. 3637). Demgegenüber führte der Beschuldigte anlässlich der\nkantonsgerichtlichen Hauptverhandlung aus, er habe Fr. 1'000.-- bis Fr. 1'500.--, maximal jedoch Fr. 2'500.--, verdient. Er wisse nicht mehr genau, wie viel er gesamthaft verdient habe.\nHinsichtlich des Vorhalts, angesichts der Reisekosten sowie der Lebenskosten in der Schweiz\nhabe dieser Verdienst nicht ausreichend sein können, brachte der Beschuldigte vor, er habe\nnicht mehr Geld gebraucht, als er eingenommen habe, zumal er nur die Fahrkosten habe begleichen müssen, welche nicht hoch gewesen seien. Im Übrigen hätten ihm seine Arbeitgeber\nund teilweise N.____ die Unterkunft sowie die Verpflegung zur Verfügung gestellt (Protokoll\nKGer, S. 8).\n\n2.13 Die Aussagen des Beschuldigten erweisen sich nahezu durchgehend als widersprüchlich und wenig überzeugend. Dabei fällt auf, dass er seine Aussagen fortwährend den ihm ge-\n\n"}