II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 8‘000.‒, beinhaltend eine Urteilsgebühr von CHF 7'500.‒ sowie Auslagen von CHF 500.‒, gehen je zur Hälfte zu Lasten der Beschuldigten und des Staates. Dem amtlichen Verteidiger wird für das Berufungsverfahren ein Honorar in der Höhe von CHF 4‘780.15 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 382.40), somit insgesamt CHF 5‘162.55, aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Präsident Gerichtsschreiber