2. E.____ wird von der Anklage - des bandenmässigen Diebstahls - des Hausfriedensbruchs zum Nachteil des C.____ (Anklage Ziff. 6) und - der mehrfachen Begehung betreffend Verwendung von gefälschten Ausweisen freigesprochen. Seite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht Im Übrigen wird das Urteil des Strafgerichts bestätigt.