Nachdem der Beschuldigten die amtliche Verteidigung bewilligt worden ist, wird dem eingesetzten Rechtsanwalt Heinz Ottiger für das Berufungsverfahren ein Honorar entsprechend seiner als angemessen erscheinenden Honorarnote in der Höhe von CHF 4‘780.15 (inkl. Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 382.40), somit insgesamt CHF 5‘162.55, aus der Gerichtskasse ausgerichtet. Seite 17 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Das Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft vom 8. Januar 2014, auszugsweise lautend: