Des Weiteren hat die Beschuldigte anlässlich der kantonsgerichtlichen Hauptverhandlung glaubhaft dargelegt, sie habe sich von I.____ getrennt und wolle nicht mehr zu ihm zurückkehren. Vielmehr plane sie nach ihrer Entlassung, sich nach Italien zu begeben, um ihre Papiere in Ordnung zu bringen, wobei ihre Tante in Italien eine Aufenthaltsbewilligung erwirken könne. Nachfolgend wolle sie ihre Kinder, welche sich in Süditalien bei einer anderen Tante befänden, zu sich holen. Überdies habe sie vor, eine Arbeit zu finden und so in Italien ein neues Leben zu beginnen. Sie könne in einem Hotel oder auch im Reinigungsdienst arbeiten (vgl. Prot.