Für eine ungünstige Prognose spricht zudem das professionelle Vorgehen bei der Deliktsbegehung, wobei gezielt wertvolles Diebesgut zunächst ausgekundschaftet und in der Folge jeweils durch mehrere Personen entwendet wurde. Zudem verwendete die Beschuldigte zur Erschwerung der Strafverfolgung verschiedene gefälschte Identitäten.