Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht Anzumerken gilt es hierzu, dass die Beschuldigte an der Hauptverhandlung vor Kantonsgericht ihr Geburtsdatum berichtigt hat (Prot. S. 2). Anfragen bei Interpol unter dem neuen Namen der Beschuldigten und dem neuen Geburtsdatum (X.Y.1981) fehlen. Deshalb ist die Interpolauskunft nicht vollständig. Für eine ungünstige Prognose spricht zudem das professionelle Vorgehen bei der Deliktsbegehung, wobei gezielt wertvolles Diebesgut zunächst ausgekundschaftet und in der Folge jeweils durch mehrere Personen entwendet wurde.