In Würdigung sämtlicher massgebender Faktoren ist eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten dem Verschulden der Beschuldigten und ihren persönlichen Verhältnissen angemessen. Für die nicht angefochtenen Übertretungen (Führen eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand und geringfügige Sachbeschädigung) gilt die vorinstanzlich ausgesprochene Busse von CHF 150.‒. Im Falle schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen.