Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht Vorinstanz hat das Gesamtverschulden der Beschuldigten nicht ausdrücklich benannt. Unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte gemäss den obenstehenden Ausführungen ist das Gesamtverschulden der Beschuldigten vorliegend als zumindest mittelschwer zu beurteilen.