Was ergänzend die persönlichen Verhältnisse betrifft, so gibt die Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht zu den aktuellen persönlichen Verhältnissen befragt im Wesentlichen zu Protokoll, sie sei noch nie (im zivilrechtlichen Sinne) verheiratet gewesen, jedoch habe sie in einem arrangierten Konkubinat gelebt. Derzeit sei sie ledig. Nach ihrer Entlassung wolle sie ein neues Leben in Italien bei ihrer Schwester beginnen, wobei sie plane, ihre Kinder zu sich zu holen und eine Arbeit zu finden (vgl. Prot. S. 2 ff.).