4. Fazit Zusammenfassend ist die Beschuldigte in teilweiser Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft zusätzlich zu den Schuldsprüchen der Vorinstanz wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs bezüglich Ziff. 3 der Anklageschrift zu verurteilen.