2.2.3 Die Beschuldigte reiste als Kriminaltouristin aus Frankreich zum Tatort. Gemäss dem Polizeirapport versuchte die Täterschaft zunächst erfolglos, die Sitzplatztüre zum Wohnzimmer hin aufzubrechen. Danach begab sie sich zum Fenster des Esszimmers, welches sie mit Flachwerkzeug aufbrach und sich so Zutritt zur Liegenschaft verschaffen konnte (act. 569 ff.). Der Fundort der DNA-Spur der Beschuldigten befand sich an der Aussenseite des Esszimmerfensters, direkt bei der Einbruchsstelle. Daher ist erstellt, dass die Beschuldigte bei der Ausführung des Diebstahls eine massgebliche Rolle übernommen hat.