Hinsichtlich der Frage, ob die DNA-Spur allenfalls übertragen worden sein könnte, führt das Gutachten aus, das Vorliegen eines 1-Personen-Profils könne als ein Hinweis des direkten Kontaktes der Beschuldigten mit dem Spurenträger bewertet werden. Eine Übertragung von DNA im direkten oder indirekten Kontakt sei zwar theoretisch immer möglich, die diskutierten Spurenbefunde machten jedoch die von der Verteidigung geschilderten Übertragungsmöglichkeiten eher unplausibel. I.____ wird von der Beschuldigten als 1.80 m gross, ca. 100 kg schwer und ziemlich muskulös beschrieben (vgl. Prot.