Diesbezüglich hält das Gutachten fest, dass das Resultat der DNA-Analyse mindestens mehrere Millionen Mal wahrscheinlicher sei, wenn die Beschuldigte die Spurengeberin sei, als wenn die Spurengeberin eine mit der Beschuldigten verwandte Person wäre. Im Einzelnen wird vom IRM eine sog. Likelihood Ratio bei einem Elternteil oder Kind von 7455 Billionen, bei einem Vollgeschwister von 61.9 Millionen, bei einem Halbgeschwister von 2.817 Trillionen, bei Cousinen 1. Grades von 2.899 Trilliarden sowie bei Cousinen 2. Grades von 4.124 Quadrillionen errechnet.