Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht wandte in die biostatistischen Berechnungen bezüglich der Spurengeberschaft der zu untersuchenden Spur miteinbezogen. Diesbezüglich hält das Gutachten fest, dass das Resultat der DNA-Analyse mindestens mehrere Millionen Mal wahrscheinlicher sei, wenn die Beschuldigte die Spurengeberin sei, als wenn die Spurengeberin eine mit der Beschuldigten verwandte Person wäre.