Die an der Einbruchsstelle an der Aussenseite des Esszimmerfensters gesicherte DNA-Spur habe zwar eine „Person- Spur-Übereinstimmung“ mit der Beschuldigten, jedoch halte der kriminaltechnische Bericht der Polizei Basel-Landschaft vom 15. Juli 2013 einschränkend fest, dass die Beschuldigte als Spurengeberin in Frage komme, wenn kein eineiiger Zwilling oder ein genetisch naher Verwandter (Geschwister) als Spurengeber berücksichtigt werden müsse. Der Beweiswert sei reduziert und könne gemäss kriminaltechnischem Bericht im Bedarfsfall durch das zuständige IRM berechnet werden.