Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht führe die Anklage einzig eine DNA-Spur an, welche sie ihr zuordne. Die an der Einbruchsstelle an der Aussenseite des Esszimmerfensters gesicherte DNA-Spur habe zwar eine „Person- Spur-Übereinstimmung“ mit der Beschuldigten, jedoch halte der kriminaltechnische Bericht der Polizei Basel-Landschaft vom 15. Juli 2013 einschränkend fest, dass die Beschuldigte als Spurengeberin in Frage komme, wenn kein eineiiger Zwilling oder ein genetisch naher Verwandter (Geschwister) als Spurengeber berücksichtigt werden müsse.