teil des C.____ (Anklage Ziff. 6) und der mehrfachen Begehung betreffend Verwendung von gefälschten Ausweisen. Dasselbe gilt für die vorinstanzlichen Entscheide betreffend das Beschlagnahmegut (Ziff. 4), die Zivilforderungen (Ziff. 5), die Höhe der Verfahrenskosten (Ziff. 6) sowie betreffend das Honorar des amtlichen Verteidigers (vgl. Ziff. 7).