Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Gegenstand der Berufung Die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen die Freisprüche hinsichtlich der Vorwürfe des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. 3 der Anklageschrift sowie gegen den Freispruch vom Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls in den Anklageziffern 1–6. Zudem wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen die Strafzumessung, wobei die Strafart der Freiheitsstrafe unbestritten ist.