Zudem stellte die Staatsanwaltschaft folgende Beweisanträge: "1. Betreffend Anklage Ziff. 3: Es sei beim Institut für Rechtsmedizin ein Gutachten mit Beweiswertberechnung (unter Berücksichtigung naher Verwandter als Spurengeber und der Fremdübertragung von DNA-Spuren) in Auftrag zu geben (evtl. es sei die Staatsanwaltschaft mit Einholung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen). 2. Betreffend Anklage Ziff. 3: Evtl. sei ein Sachverständiger des lRM zur Erläuterung des Gutachtens vorzuladen.