I. Das Urteil des Strafgerichtspräsidiums Basel-Landschaft vom 7. Januar 2014 wird in teilweiser Gutheissung der Berufung der Beschuldigten in Ziffer 1 wie folgt geändert: "1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Arlesheim, vom 9. April 2013 der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 10.--, bei einer Probezeit