Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht abzuweisen. In Anbetracht dieses Verfahrensausgangs gehen die Verfahrenskosten von CHF 1‘700.‒, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 1‘500.‒ und Auslagen von CHF 200.‒, zu Lasten der Berufungsklägerin. Sowohl der Berufungsklägerin als auch dem Privatkläger wird für das Berufungsverfahren keine Parteientschädigung ausgerichtet. Demnach wird erkannt: