Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 9.1 Schliesslich wird von der Berufungsklägerin gerügt, dass der Vertrauensgrundsatz gemäss Art. 26 Abs. 1 SVG unrichtig angewandt worden sei. Die Berufungsklägerin habe in casu darauf vertrauen dürfen, dass der Lastwagenfahrer, der nicht nur zuerst zurückgesetzt, sondern ihr auch klar freie Fahrt zur Überquerung der Fahrbahn signalisiert habe, sich korrekt vergewissert habe, dass sie auch tatsächlich die Strasse gefahrlos queren könne.